Energieausweis für Wohngebäude
Für Verkauf, Vermietung und Neubau. Ich stelle den passenden Energieausweis für Ihr Wohnhaus aus und erkläre Ihnen, was die Werte bedeuten.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einen Energieausweis vor, wenn ein Wohngebäude neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Kaufinteressenten und Mieter müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorgelegt bekommen, und schon in Immobilienanzeigen gehören die wichtigsten Kennwerte dazu. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz und der Heizungstechnik Ihres Hauses, unabhängig davon, wie Sie heizen und lüften. Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre aus.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ausgenommen sind Häuser, die mindestens den Wärmeschutz der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Für Neubauten wird immer ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Welcher Ausweis für Ihr Haus in Frage kommt, kläre ich gern mit Ihnen am Telefon.
Mehr als ein Pflichtdokument
Der Energieausweis ordnet Ihr Haus in die Effizienzklassen von A+ bis H ein und enthält Empfehlungen für eine Modernisierung. Wo Ihr Haus ungefähr steht, zeigt Ihnen schon der Effizienz-Check. Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, ist eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan der nächste Schritt.
